________________________________________________________________________________ LfK vergibt Lizenz für Internet Behörde will Debatte über Stellung des Web-Radios anstoßen In Baden-Württemberg ist die erste bundesdeutsche Lizenz für ein Internet-Radio erteilt worden. Wie die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) in Stuttgart bestätigte, bekam der Internet-Anbieter Chart Radio (www.chart-radio.de), der bereits seit mehreren Wochen Programm verbreitet, eine behördliche Zulassung. Allerdings ist die Lizenz für Chart Radio, eine Tochterfirma des Baden-Badener Medienunternehmens Media Control, keine ausdrückliche Internet-Zulassung, sondern ein allgemeiner "Medienführerschein", erläuterte LfK-Sprecher Frank Scherer der FR. Diese allgemeine Erlaubnis schließe auch die Ausstrahlung über alle anderen Wege ein - etwa über Antenne oder Satellit. Im Internet senden zwar bereits unzählige Radio-Stationen - Scherer zitiert Schätzungen von bis zu 8000 -, bislang aber hat keiner der Anbieter eine medienaufsichtliche Zulassung. Grund: Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat sich vor rund zwei Jahren geeinigt, die Programme im Internet vorläufig nicht als zulassungspflichtigen Rundfunk zu werten, sondern als "Mediendienst" - für den die Medienwächter juristisch nicht zuständig sind. Diese Interpretation hält Scherer zwar für pragmatisch, aber für nicht mehr ganz angemessen: "Die Programme im Internet unterscheiden sich schließlich durch nichts von anderen, etwa im Kabel." Nun wolle die LfK zwar "nicht 8000 Medien-Führerscheine ausstellen" und sich damit "als Oberaufseher aufspielen". Man wolle aber - auch innerhalb der DLM - die Diskussion darüber anregen, wie das Problem juristisch in den Griff zu bekommen sei. Auch die Definition von Internet-Funk als Mediendienst sei weiter denkbar - dann aber solle das auch rechtlich im Mediendienste-Staatsvertrag verankert werden. Medienpolitisch ist die Stellung des Internet in verschiedener Hinsicht umstritten. Geklärt werden müssen längerfristig nicht nur aufsichts-rechtliche Aspekte sondern auch die Frage, ob Computer als Rundfunkempfänger angesehen werden müssen - was zur Folge hätte, dass PC-Besitzer mit Internet-Anschluss Rundfunkgebühr zahlen müssten. Die Entscheidung darüber haben die Ministerpräsidenten der Länder allerdings bis zum Jahr 2003 verschoben. [ dokument info ] Copyright © Frankfurter Rundschau 2000 Dokument erstellt am 02.03.2000 um 20.45 Uhr Erscheinungsdatum 03.03.2000 ________________________________________________________________________________ no copyright 2000 rolux.org - no commercial use without permission. is a moderated mailing list for the advancement of minor criticism. more information: mail to: majordomo@rolux.org, subject line: , message body: info. further questions: mail to: rolux-owner@rolux.org. archive: http://www.rolux.org